Stellenangebot für Steuerfachgehilfen, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte, Finanzwirte und Buchhalter

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Sie sind in der Erstellung von Einkommensteuererklärungen (ohne Gewinneinkünfte) kompetent und können mit Menschen umgehen?
Sie besitzen unternehmerischen Geist und trauen sich zu, selbständig eine Beratungsstelle zu leiten, dem Wunsch Ihrer Mitglieder nach "Steuern sparen" nachzukommen  und durch entsprechende Werbung Ihren Mitgliederstamm aufzubauen?
Dann sind wir der richtige Partner für Sie.

Voraussetzung für die Zulassung als Beratungsstellenleiter durch die zuständige Oberfinanzdirektion ist eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachgehilfe oder eine abgeschlossene Kaufmännische Ausbildung. Außerdem muss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundes- bzw. Landessteuern nachgewiesen werden. Selbstverständlich können auch Rechtsanwälte und Steuerberater eine Beratungsstelle der Lohnsteuerhilfe eröffnen.

Wir suchen insbesondere:

  •   Steuerfachassistenten und -fachgehilfen/innen
  •   Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  •   Rechtsanwälte
  •   Bilanzbuchhalter / innen
  •   Steuersachbearbeiter
  •   Ehemalige Finanzbeamter/innen
  •   Buchführungshelfer
  •   ähnliche Berufsgruppen mit Erfahrung in der Erstellung von Einkommensteuererklärungen