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Sie sind in der Erstellung von Einkommensteuererklärungen (ohne
Gewinneinkünfte) kompetent und können mit Menschen umgehen? Voraussetzung für die Zulassung als Beratungsstellenleiter durch die zuständige Oberfinanzdirektion ist eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachgehilfe oder eine abgeschlossene Kaufmännische Ausbildung. Außerdem muss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundes- bzw. Landessteuern nachgewiesen werden. Selbstverständlich können auch Rechtsanwälte und Steuerberater eine Beratungsstelle der Lohnsteuerhilfe eröffnen. Wir suchen insbesondere:
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